AGB

Tanja Günnel

True Nature Tattoostudio

Lößnitzerstraße 35

08141 Reinsdorf

Allgemeine Geschäftsbestimmungen

1. Allgemeines

- Tattoos stellen einen Eingriff in die Körperliche Unversehrtheit dar und sind somit

Körperverletzungen. Durch Ihre Unterschrift auf dem Auftragsformular

(Einverständniserklärung) akzeptieren Sie unsere AGB und willigen ausdrücklich in diese

Körperverletzung ein. Dadurch entfällt die Rechtswidrigkeit und jegliche Rechtliche

Ansprüche.

- Personen unter 18 Jahren jedoch mindestens 16 Jahren müssen des Einverständnis

mindestens eines Erziehungsberechtigten in Form von Anwesenheit und Unterschrift auf

dem jeweiligen Auftragsformular ( Einverständniserklärung bei Minderjährigen ) nachweisen.

- Des Weiteren ist die Vorlage des Personalausweises des / der Jugendlichen und dessen /

deren Erziehungsberechtigten notwendig.

- Es werden keine Personen tätowiert, die in den letzten 24 Stunden unter Alkohol, und / oder

Drogeneinfluss stande, bzw. Antibiotika oder Blutverdünnende Medikamente einnehmen.

Ausgeschlossen sind auch Bluter oder Personen mit einer Immunsystem Schwäche,

Infektionskrankheit oder Fieberhaften Infekten sowie Schwangere und stillende Mütter.

- Designs und Motive werden nicht per E-mail o.ä. verschickt.

- Ich behalte mir das Recht vor, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen.

2. Terminvereinbarung und Anzahlung für Tattoos

- Ein Rechtsverbindlicher Vertrag für die Fertigung eines Tattoos, kommt zustande, sobald der

Kunde einen Entwurf für ein Tattoo in Auftrag gibt und / oder ein Tattoositzungstermin

schriftlich ( Einwilligungserklärung, Email, Whatsapp ) mit uns vereinbart wurde. Die

Anzahlung ist ab dann verbindlich und spätestens 24 Stunden nach der Schriftlichen

Vereinbarung zu entrichten in Form von Überweisung oder in Bar.

- Erst mit geleisteter Anzahlung wird dein Tätowier Termin verbindlich.

- Bei der Terminvereinbarung für die Fertigung eines Tattoos ( Dauer der Fertigung bis 1

Stunde ) ist eine Anzahlung in Höhe von 50 Euro zu leisten.

- Bei der Terminvereinbarung für die Fertigung eines Tattoos ( Dauer bis 3 Stunden ) ist eine

Anzahlung in Höhe von 100 Euro zu leisten.

- Bei Terminvereinbarung für die Fertigung eines Tattoos ( Dauer über 3 Stunden ) ist eine

Anzahlung in Höhe von 150 Euro zu leisten.

- Die Anzahlung kann per Überweisung oder in Bar entrichtet werden.

- Die Anzahlungen sind die Vergütungen für das Besprechen, Schaffen von Vorlagen und

Ausdruckherstellung. Und dienen zur fixierung des vereinbarten Tattootermins.

Sie sind an den Kunden nur zurück zu zahlen, wenn:

- Eine Terminabsage durch den Kunden spätestens drei Arbeitstage vor dem

Durchzuführenden Tattoo Termin erfolgt,

- oder eine spätere Absage erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat wie z.B.

durch Krankheit, oder

- Der Tätowierer den Termin auf Grund absagt, die er zu vertreten hat.

Eine Erstattung der Anzahlung erfolgt grundsätzlich nur in Form eines frei übertragbaren Gutscheins,

Dies gilt jedoch nicht, wenn eine solche Form der Erstattung dem Kunden im Einzelfall, insbesondere

wegen der Natur des Ausfallgrundes – unzumutbar ist.

- Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen sobald mit der Tätowierung begonnen

oder mit einen Entwurf begonnen oder erstellt wurde.

Die Anzahlung wird mit dem späteren zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet.

Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die

Vereinbarung vom Ersatztermin im Ermessen des Tätowierers.

- Ein Recht auf eine Bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.

- Im Falle einer Terminabsage durch den Tätowierers wird ein Ersatztermin zum

nächstmöglichen Zeitpunkt vereinbart.

- Eine Terminvereinbarung ist nur bindend, wenn sie von Tätowierer des True Nature

Tattoostudios, Lößnitzerstraße 35 in 08141 Reinsdorfin Textform ( e-mail, Whatsapp,

Facebook, Messenger ) bestätigt wird.

3. Preisangaben

- Preisangaben, die keine Pauschalpreise sind, können Naturgemäß nur Schätzungen

darstellen.

Der Zeitaufwand einer Tätowierung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die vom

Tätowierer nicht vorherzubestimmen sind wie ( z.B. Schmerztoleranz des Kunden oder der

Hautbeschaffenheit dessen ), sodass eine Verbindliche Vorhersage der Zeitdauer zur

Erstellung der vorher Vereinbarten Tätowierung nicht möglich ist.

4. Die Zahlung des Honorars erfolgt in Bar und ist unmittelbar nach der Durchführung eines

jedem Sitzungstermins zu entrichten.

5. Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei

diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung

entgegensteht.

Hierzu zählen insbesondere:

- Alkohol oder Betäubungsmittelintoxikation von min. 24 Stunden vor dem Durchzuführenden

Sitzungstermins.

- Die Einnahmen von gerinnungshemmenden Medikamenten sowie Antibiotika, sowie

Blutdrucksteigende Substanzen wie z.B. Koffein.

- Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder tätowier Sübstanzen.

- Ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden.

- Ein Reife.- oder Geisteszustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung

entgegensteht.

- Schwangerschaft und Stillzeit einer Kundin.

- Inkorrektes Verhalten des Kunden, welche eine erfolgreiche Durchführung der Behandlung

als unsicher erscheinen lässt.

6. Einwilligungserklärung

- Der Kunde hat eine schriftliche Einwilligungserklärung vor jedem Durchführungstermin

auszufüllen, zu unterschreiben und abzugeben. Sowie den Pflegehinweis /

Nachbehandlungsbogen.

Unterlässt er diese oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem

Vertrag geregelter Grund vor, welche die Durchführung des jeweiligen Termins

entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen,

die er zu vertreten hat.

7. Für die Orthographische Richtigkeit einer Tätowierung, Sprachen unabhängig, wird keinerlei

Haftung übernommen.

8. Der Kunde wird ausdrücklich, darauf Hingewiesen, sich vor der Durchführung der

eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die erwünschte

Schreibweise sowie korrekte Rechtschreibung aufweist.

9. Für Komplikationen, welche außerhalb der Beherrschbarkeit des Tätowierers liegen wie z.B.

Pigmentmigrationen „ Blowouts“ aufgrund einer dafür prädestinierten Hautbeschaffenheit,

allergische oder nicht allergische Fremdkörperreaktion sowie fototoxische Reaktionen auf

eine Tätowierfarbe ) können wir keine Haftung übernehmen.

10. Das selbige gilt für Defizite der Tätowierung, welche auf die Nichtbeachtung der in Ziffer 6

dieser Vertragsbedingungen beruhen.

11. Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung

kommen, kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese

Ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung

des Termins oder einer Nichtbeachtung der in Ziffer 6 dieser Vertragsbedingungen hat oder

durch nachteilige Umwelteinflüsse ( UV-Exposition) entstanden ist. In allen anderen Fällen

sind Nachstechtermine unentgeltlich. Soweit der Kunde binnen von 3 Monaten nach

Vollendung der Tätowierung anzeigt, das ein unverschuldeter Farbverlust eingetreten ist,

wird vermutet, dass ein solcher durch den Kunden verschuldet oder durch Umwelteinflüsse

entstanden ist. Für die Vereinbarung und Durchführung eines Nachstechtermins gelten die

Regelungen der Ziffer 2, Ziffer 5 und Ziffer 6 zur Terminabsage entsprechend.

12. Bei Tätowierungen an Händen, Ellenbogen, Füßen, Kopf, Hals und Knien, soweit es vom

Kunden erwünscht, ist der Nachstechtermin immer selbst geldlich zu entrichten. Da, dass

Tattoo an diesen Stellen des Körpers sich schneller durch Hautbeschaffenheit oder

Inanspruchnahme verändert und es passieren kann das, dass Tattoo nicht lange hält.

13. Wir Tätowierer vom True Nature Tattoostudio in 08141 Reinsdorf können und werden nicht

überprüfen, ob eine von Kunden uns überlassene zeichnerische oder Fotografische Vorlage

frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde versichert uns dem True Nature Tattoostudio, dass er

die Rechte an diesen Vorlagen besitzt und stellt uns von sämtlichen Forderungen Dritter frei,

die aus einer dennoch erfolgten Rechtsverletzung uns gegenüber erhoben werden.

14. Der Kunde gewährt den Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich

unbeschränktes Nutzungsrecht sowie Vervielfältigungs.- und Veröffentlichungsrecht an

sämtlichen Fotografien, welcher dieser von den erstellten Arbeiten anfertigt oder von uns

angefertigt wurde.

15. Wir das True Nature Tattoostudio Reinsdorf weisen darauf hin, dass wir nicht für den Verlust

oder die Zerstörung, Verschmutzung von persönlichen Gegenständen des Kunden, welche

dieser mit in Tattoostudio bringt haften. Es sei denn es wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich

eine Beschädigung, Verschmutzung vom Tätowierer herbeigeführt.

16. Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen

Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.

17. Tiere jeglicher Art sind aus hygienischen Gründen nicht erlaubt und haben keinen Zulass ins

Tattoostudio.

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